Geschäftsbedingungen
1. Einleitende Bestimmungen
1.1 Diese Bedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des Vertrages über die Untervermietung eines Appartements (weiter nur „Vertrag“), der zwischen der Gesellschaft Bohemian Estates International s. r. o., mit Sitz in Prag 7, V háji 1092/15, ID-Nr.: 27889394, USt.-Nr.: CZ27889394, (weiter nur „Gesellschaft“) einerseits und einer natürlichen oder juristischen Person, die an der kurzfristigen Vermietung eines im Vertrag genannten Appartements interessiert ist (weiter nur „Klient“) andererseits abgeschlossen wurde. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Vertrag und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die im Vertrag enthaltenen Bestimmungen Vorrang. Mit dem Besuch und der Durchsicht unserer Website, ihrer Nutzung und/oder der Vornahme einer Reservierung bestätigt der Kunde, dass er die nachstehenden Bedingungen gelesen hat und dass er sie versteht und ihnen zustimmt.
1.2 Der Kunde erklärt, dass er über das Buchungssystem der Gesellschaft unter www.holidayestates.com (im Folgenden „Buchungssystem“ genannt) oder anderweitig per E-Mail die Untervermietung eines Appartements (im Folgenden „Appartement“ genannt) zu Erholungszwecken für die von ihm angegebene Anzahl von Personen während des von ihm gewählten Zeitraums zu dem hier angegebenen Preis gebucht hat, und bestätigt damit sein Einverständnis mit den vorliegenden Bedingungen, die den Abschluss des Vertrags zwischen der Gesellschaft und dem Kunden darstellen.
1.3 Die Gesellschaft erklärt hiermit, dass sie berechtigt ist, das betreffende Appartement im Einvernehmen mit dem Eigentümer des Appartements an einen Dritten zur Nutzung zu überlassen.
1.4 Mit dem Abschluss des Vertrages vermietet und überlässt die Gesellschaft dem Kunden (und der vom Kunden angegebenen Personenzahl) das im Vertrag angegebene Appartement zur kurzfristigen Nutzung in Zeit und Naturalien, und der Kunde nimmt die Untervermietung an und verpflichtet sich, das Appartement ausschließlich für den vereinbarten Zweck und für die vom Kunden angegebene Personenzahl zu nutzen, und verpflichtet sich ferner, den vereinbarten Untermietpreis für die Dauer der Untervermietung zu zahlen.
2. Gegenstand des Untermietverhältnisses
Gegenstand des Untermietverhältnisses ist das im Vertrag genannte Appartement einschließlich seiner Ausstattung, die im Übergabeprotokoll, das von der Gesellschaft bei der Übergabe des Appartements an den Kunden am Tag des Beginns der Untermietzeit erstellt wird, angegeben ist.
3. Dauer des Untermietverhältnisses
Der Untermietzeitraum ist der vom Kunden gewählte und vom Unternehmen im Vertrag bestätigte Zeitraum der Nutzung der Wohnung durch den Kunden. Dieser Untermietzeitraum wird von der Gesellschaft vorbehaltlich der Zahlung der Reservierungskaution gemäß Artikel 4 der vorliegenden Bedingungen garantiert. Wird die Reservierungskaution vom Kunden nicht in der vereinbarten Höhe und innerhalb des vereinbarten Zeitraums gezahlt, wird dieser Vertrag ohne weitere Verzögerung aufgelöst.á.
4. Untermietpreis und Stornobedingungen
4.1 Der Untermietpreis ist der Preis, den der Kunde an die Gesellschaft für die Dauer der Untermiete zu zahlen bereit ist. Im Untermietpreis sind folgende Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung enthalten: Energieverbrauch, Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher.
4.2 Der im Vertrag festgelegte Untermietpreis ist wie folgt zu zahlen:
- 30% des Untermietpreises bei Reservierung des Appartements (Vertragsabschluss) oder spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen nach Reservierung des Appartements (Vertragsabschluss) auf das Konto der Gesellschaft, es sei denn, der Kunde und die Gesellschaft vereinbaren eine Barzahlung (nachfolgend „Reservierungskaution“ genannt). Als Datum der Zahlung der Reservierungskaution gilt das Datum, an dem der entsprechende Betrag auf dem Konto der Gesellschaft gutgeschrieben wird..
- 70% des Untermietpreises spätestens am Tag der Übergabe der Wohnung an den Kunden auf das Konto des Unternehmens, es sei denn, der Kunde und das Unternehmen vereinbaren eine Barzahlung. Das Datum der Zahlung dieses Teils des Honorars ist das Datum, an dem der entsprechende Betrag auf dem Konto der Gesellschaft gutgeschrieben wird.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die erforderliche Kaution (die „Kaution“) spätestens am Tag der Übergabe des Apartments an den Kunden an das Unternehmen zu zahlen, es sei denn, der Kunde und das Unternehmen vereinbaren eine Barzahlung. Diese Kaution dient zur Deckung der Verpflichtungen des Kunden im Zusammenhang mit der Untervermietung des Apartments, insbesondere zur Deckung von Schäden, die der Kunde am Apartment, seiner Einrichtung oder den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes verursacht hat, sowie zur Deckung von Vertragsstrafen, die sich aus dem Vertrag oder den vorliegenden Bedingungen ergeben. In diesem Fall erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Kaution für diese Zwecke verwendet wird. Sollte die Kaution aus den im Vertrag genannten Gründen nicht verwendet werden, wird sie dem Kunden bei der Rückgabe des Appartements an das Unternehmen zurückerstattet.
5. Rechte und Pflichten des Unternehmens
5.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Kunden die Wohnung zum Zeitpunkt des Beginns des Untermietverhältnisses in einem tauglichen und bewohnbaren Zustand zu übergeben.
5.2 Über die Übergabe und Abnahme der Wohnung erstellen die Parteien ein Übergabeprotokoll, in dem insbesondere der Zustand der Wohnung, ihre Einrichtung und ihr Zubehör sowie die Anzahl der zu übergebenden Schlüssel beschrieben werden.
5.3 Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Kunden oder Dritter in der Wohnung.
5.4 Im Falle eines Notfalls ist die Gesellschaft berechtigt, die Wohnung für die notwendige Zeit zu betreten, um die Ursachen des Notfalls zu beseitigen und Schäden zu verhindern.
6. Rechte und Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, der Gesellschaft den Preis für die Untervermietung in der im Vertrag angegebenen Höhe und gemäß den in diesen Bedingungen festgelegten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Wohnung am Tag des Beginns des Untermietverhältnisses in Besitz zu nehmen.
6.3 Neben dem Kunden dürfen nur vorher angemeldete Personen die Wohnung nutzen. Bei Überschreitung der angemeldeten Personenzahl ist das Unternehmen berechtigt, dem Kunden den Preis für die Untervermietung in Rechnung zu stellen.
6.4 Jegliche Umbauten und Veränderungen im Appartement, einschließlich der Manipulation von Möbeln und Elektronik durch den Kunden, sind nicht gestattet.
6.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Rauchen in der Wohnung verboten ist und dass Haustiere in der Wohnung nicht erlaubt sind.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich, das Appartement sauber und in einem Zustand zu halten, der weder das Unternehmen noch Dritte gefährdet oder schädigt.
6.7 Der Kunde verpflichtet sich, die nächtliche Ruhezeit von 22 Uhr bis 8 Uhr einzuhalten.
6.8 Der Kunde verpflichtet sich, die Wohnung am Tag der Beendigung des Untermietverhältnisses in demselben Zustand, in dem er sie übernommen hat, und zur vereinbarten Zeit an die Gesellschaft zu übergeben. Wird die Wohnung nicht ordnungsgemäß in Anwesenheit eines Vertreters des Unternehmens übergeben, verfällt die Kaution automatisch als Vertragsstrafe an das Unternehmen.
7. Vertragsstrafen
7.1 Im Falle der Nichtzahlung des restlichen Teils der Gebühr in Höhe von 70 % des Untermietpreises durch den Kunden an das Unternehmen ist das Unternehmen berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Untermietpreises in Rechnung zu stellen und der Kunde ist verpflichtet, diese an das Unternehmen zu zahlen, wobei das Unternehmen berechtigt ist, die bereits geleistete Reservierungskaution anzurechnen.
7.2 Wird die Untervermietung des Appartements aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, nicht durchgeführt (insbesondere weil der Kunde das Appartement am Tag des Beginns der Untervermietung nicht in Besitz nimmt), obwohl der Kunde bereits 100 % des Untervermietungspreises gezahlt hat, ist das Unternehmen berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Untervermietungspreises in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, an das Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Untervermietungspreises zu zahlen, mit der das Unternehmen berechtigt ist, den bereits gezahlten Untervermietungspreis zu verrechnen.
7.3 Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in Artikel 6 Absätze 6.4 bis 6.8 genannten Verpflichtungen des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der geleisteten Kaution zu verlangen, und der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe der geleisteten Kaution zu zahlen, wobei die Gesellschaft berechtigt ist, die bereits geleistete Kaution zu verrechnen.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Kunden sowie für alle damit zusammenhängenden außervertraglichen Beziehungen gilt tschechisches Recht; für alle Streitigkeiten sind die tschechischen Gerichte zuständig.