přeskočit na hlavní obsah

Veröffentlicht 27.10.26, 9:00 Uhr · Redaktion Bohemian Estates

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Vermietung einer Genossenschaftswohnung in Tschechien.

Darf ich eine Genossenschaftswohnung in Tschechien vermieten?
Ja, als Untermiete. Wohnen Sie nicht selbst dauerhaft in der Wohnung, brauchen Sie für die Untervermietung der ganzen Wohnung oder eines Teils die schriftliche Zustimmung der Genossenschaft nach § 2275 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was gilt, wenn die Genossenschaft nicht antwortet?
Äußert sich die Genossenschaft nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des schriftlichen Antrags, gilt die Zustimmung als erteilt. Das gilt nicht, wenn die Untervermietung im Mietvertrag mit der Genossenschaft verboten wurde.
Brauche ich eine Zustimmung, wenn ich selbst dort wohne und ein Zimmer vermiete?
Nein. Wohnen Sie selbst dauerhaft in der Wohnung, dürfen Sie einen Teil ohne Zustimmung der Genossenschaft untervermieten. Die höhere Zahl der Bewohner müssen Sie aber unverzüglich melden.
Was droht bei einer Untervermietung ohne Zustimmung?
Es ist eine grobe Pflichtverletzung, für die die Genossenschaft Sie ausschließen kann. Mit der Mitgliedschaft endet auch das Mietverhältnis, und Sie erhalten nur ein Auseinandersetzungsguthaben, das oft weit unter dem Marktwert des Anteils liegt.
Wie werden die Einnahmen besteuert?
In Tschechien als Mieteinkünfte nach § 9 des Einkommensteuergesetzes, auch bei Wohnsitz in Deutschland. Abzugsfähig sind pauschal 30 %, höchstens 600 000 Kč, oder belegte tatsächliche Ausgaben. Abschreibungen sind nicht möglich.
Kann ich eine Genossenschaftswohnung in Tschechien erben?
Ja. Nach § 2279 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehen Mitgliedschaft und Mietverhältnis auf den Erben über, dem der Genossenschaftsanteil zufällt. Er kann dann selbst einziehen, mit Zustimmung untervermieten oder den Anteil verkaufen.

Fotos: Zsófia Fehér, Pavel Danilyuk und Gustavo Fring (Pexels).