Die Police, die Sie als Eigentümer abschließen, sollte die festen Bestandteile der Wohnung und Ihre Einrichtung decken. Versicherer verwenden unterschiedliche Bezeichnungen und Produktaufbauten. Achten Sie daher auf den Inhalt, nicht auf den Namen.
Sagen Sie dem Versicherer, dass die Wohnung vermietet ist
Das ist der häufigste Fehler. Ein Vermieter hat die Wohnung versichert, als er selbst darin wohnte, und sie später vermietet. Das tschechische Recht regelt diese Situation:
- Fragen, die der Versicherer beim Vertragsabschluss schriftlich gestellt hat, müssen Sie wahrheitsgemäß und vollständig beantworten (§ 2788). Haben Sie das nicht getan und hätte der Versicherer den Vertrag bei wahrheitsgemäßer Antwort nicht geschlossen, kann er zurücktreten (§ 2808 Abs. 1) oder unter den Voraussetzungen des § 2809 die Leistung verweigern.
- Ändern sich im Vertrag genannte oder vom Versicherer erfragte Umstände so wesentlich, dass die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls steigt, erhöht sich das versicherte Risiko. Eine solche Änderung müssen Sie dem Versicherer mitteilen (§ 2790).
- Verletzen Sie diese Anzeigepflicht, kann der Versicherer fristlos kündigen und im Versicherungsfall die Leistung im Verhältnis der erhaltenen zur sonst geschuldeten Prämie kürzen (§ 2793).
Ob die Vermietung in einer bestimmten Police eine Risikoerhöhung ist, hängt davon ab, was im Vertrag steht und wonach der Versicherer gefragt hat. Am einfachsten schreiben Sie dem Versicherer, dass die Wohnung vermietet ist, und lassen sich die Antwort schriftlich geben. Manche Produkte versichern vermietete Wohnungen zu gleichen Bedingungen, andere haben eigene Varianten oder Ausschlüsse.
Versicherungssumme und Unterversicherung
Die Versicherungssumme sollte dem Wert des versicherten Vermögens entsprechen. Liegt sie im Schadenzeitpunkt darunter, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 2854). Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Der Versicherungswert der Wohnung beträgt 2 000 000 Kč, versichert ist sie mit 1 000 000 Kč, der Schaden beträgt 200 000 Kč. Der Versicherer zahlt dann 100 000 Kč, weil die Versicherungssumme nur die Hälfte des Werts abdeckt.
Unterversicherung entsteht unbemerkt. Sie haben die Wohnung vor Jahren versichert, sie inzwischen renoviert, die Küche erneuert, und die Baupreise sind gestiegen. Prüfen Sie die Versicherungssumme nach jeder größeren Investition und zum Jahrestag des Vertrags. Fragen Sie auch, ob das Produkt eine automatische Indexierung oder einen Verzicht auf die Kürzung wegen Unterversicherung bietet.
Selbstbeteiligung und Limits
- Die Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, den Sie selbst tragen. Der Versicherer zahlt ihn nicht, wenn er im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist (§ 2815). Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, kleine Schäden zahlen Sie dann aber selbst.
- Das Limit ist die Obergrenze der Leistung. Ist im Vertrag nichts anderes bestimmt, gilt es im Zweifel je Schadenereignis (§ 2813). Für manche Risiken wie Diebstahl oder Vandalismus liegen die Limits oft unter der Versicherungssumme. Prüfen Sie sie.
Einrichtung, die Ihnen gehört
Vermieten Sie möbliert, haben Sie eigene bewegliche Sachen in der Wohnung: Möbel, Geräte, Lampen, Vorhänge. Prüfen Sie, dass Ihre Police sie auch in einer vermieteten Wohnung deckt, in der Sie nicht wohnen. Eine Inventarliste mit Fotos und ungefähren Kaufpreisen hilft doppelt: als Anlage zum Übergabeprotokoll und als Nachweis im Schadenfall.
Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen
Manche Bedingungen schränken die Leistung ein oder sehen besondere Pflichten vor, wenn eine Wohnung längere Zeit unbewohnt ist. Klären Sie, welche Frist und welche Pflichten Ihre Bedingungen nennen. Kontrollieren Sie die Wohnung zwischen zwei Mietern regelmäßig, schließen Sie nach Möglichkeit die Hauptwasserzufuhr und fragen Sie bei einer längeren Renovierung den Versicherer, ob sie gemeldet werden muss.