Mieterauswahl
Fragen Sie bei Besichtigung und Gespräch nach Dingen, die mit Lärm zu tun haben: wie viele Personen einziehen, ob jemand Schicht arbeitet, ob es einen Hund, ein Musikinstrument oder kleine Kinder gibt. Es geht nicht darum, diese Interessenten abzulehnen, sondern eine passende Wohnung zu finden. Eine Familie mit kleinen Kindern ist im Erdgeschoss zufriedener als über einer älteren Nachbarin, die sich schon früher beschwert hat. Die Auswahlkriterien sollten objektiv und für alle gleich sein. Siehe Mieterprüfung in Tschechien.
Offen über das Haus sprechen
Wissen Sie, dass das Haus schwache Trittschalldämmung, ein Restaurant im Erdgeschoss oder einen lärmempfindlichen Nachbarn hat, sagen Sie es Interessenten vorab. Das beugt Beschwerden vor und der Unzufriedenheit eines Mieters, der sich sonst getäuscht fühlen würde.
Ausstattung der Wohnung
Einen Teil des Lärms löst die Ausstattung. Teppiche im Wohnzimmer, Filzgleiter unter Stühlen, eine Waschmaschine auf Antivibrationsmatten oder ein leiser Geschirrspüler verringern Tritt- und Körperschall, der sich in Wohnhäusern am weitesten ausbreitet. Bei schwimmenden Böden in Wohnräumen lohnt sich bei der nächsten Renovierung eine gute Trittschalldämmung.
Lärm durch Ihre eigene Renovierung
Auch Vermieter machen Lärm. Die Renovierung zwischen zwei Mietern ist der häufigste Anlass, bei dem sich Nachbarn direkt über Sie beschweren. Klären Sie vor Beginn, welche Zeiten Hausordnung und gegebenenfalls Gemeindeverordnung für laute Arbeiten erlauben, informieren Sie Nachbarn und Vorstand und geben Sie ihnen einen Kontakt zu sich oder zur Bauleitung. Legen Sie laute Arbeiten auf Werktage und geben Sie den Handwerkern die Hausregeln schriftlich. Gute Beziehungen zu den Nachbarn zahlen sich aus, wenn Sie deren Hilfe bei Lärm aus einer anderen Wohnung brauchen.
Beziehung zur Eigentümergemeinschaft
Vermieter, die nicht im Haus wohnen, sind für die anderen Eigentümer oft anonym. Beschwerden kommen dann erst, wenn das Problem groß ist. Es hilft, wenn Vorstand oder Hausverwaltung Ihre aktuellen Kontaktdaten haben, Sie die Versammlungstermine kennen und auf Beschwerden schnell antworten. Betreut ein Verwalter die Wohnung, geben Sie dem Haus dessen Kontakt. So haben Nachbarn jemanden, den sie anrufen können, statt sofort die Polizei zu rufen.
Im Mietvertrag
- Hausordnung oder Regeln der Eigentümergemeinschaft als Anlage und Pflicht zu ihrer Einhaltung,
- Pflicht, die Einhaltung auch durch Gäste sicherzustellen,
- Regeln für Haustiere,
- Verbot der Kurzzeituntervermietung ohne Ihre schriftliche Zustimmung,
- Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen.
Wer in der Wohnung wohnt und wie sich das im Einwohnerregister zeigt, erklärt unser Ratgeber Wohnsitz und Meldepflicht von Mietern in Tschechien.