Ein Makler sollte diese Pflichten für Sie im Blick haben. Ohne ihn müssen Sie sie selbst kennen. Sie gelten für private Eigentümer, nicht nur für Unternehmen, und ebenso für Eigentümer, die im Ausland wohnen.
Energieklasse im Inserat (PENB)
Nach § 7a Abs. 3 des tschechischen Energiewirtschaftsgesetzes (zákon o hospodaření energií) muss der Eigentümer einer Wohneinheit bei der Vermietung:
- den Energieausweis nachweisbar bei der Eigentümergemeinschaft anfordern, oder beim Hausverwalter, wenn keine Gemeinschaft besteht,
- die Energieklasse in Informations- und Werbematerialien angeben, also auch im Online-Inserat,
- den Ausweis oder eine Kopie dem Interessenten vor Abschluss des Mietvertrags vorlegen,
- den Ausweis oder eine Kopie dem Mieter spätestens bei Vertragsunterzeichnung übergeben.
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die die Staatliche Energieinspektion verfolgt. Ausgenommen sind nur Gebäude, die vor 1947 fertiggestellt und seitdem nicht wesentlich geändert wurden, wenn beide Seiten das schriftlich vereinbaren (§ 7a Abs. 10). Bei der Vermietung eines ganzen Hauses trägt der Gebäudeeigentümer die Pflicht nach § 7a Abs. 2.
Ein Wohnraummietvertrag bedarf in Tschechien der Schriftform (§ 2237 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Der Vermieter kann sich gegenüber dem Mieter nicht auf die fehlende Schriftform berufen, eine mündliche Absprache schadet also vor allem Ihnen. Manche Klauseln lässt das Gesetz ganz unberücksichtigt:
- Pflichten des Mieters, die nach den Umständen offensichtlich unangemessen sind (§ 2239),
- Vereinbarungen, die gesetzliche Rechte des Mieters verkürzen (§ 2235),
- Forderungen nach anderen Zahlungen als Miete und Nebenkosten, etwa eine zusätzliche „rückzahlbare Einlage“ neben der Kaution oder vordatierte Schecks (§ 2251 Abs. 2).
Verwenden Sie einen tschechischen oder zweisprachigen Vertrag mit Tschechisch als maßgeblicher Fassung. Tschechische Gerichte und Behörden arbeiten auf Tschechisch; ein nur deutscher Vertrag verzögert jeden Streit.
Kaution
Kaution und etwaige Vertragsstrafen dürfen zusammen drei Monatsmieten nicht übersteigen (§ 2254). Nebenkostenvorauszahlungen zählen nicht zur Grenze. Bei Mietende zahlen Sie die Kaution zurück und dürfen Forderungen gegen den Mieter verrechnen. Der Mieter hat Anspruch auf Zinsen auf die Kaution mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes. Halten Sie die Kaution getrennt von Ihrem übrigen Geld, auf einem Konto, von dem Sie sie zurückzahlen können.
Ausweiskopien und Daten der Interessenten
Die Identität eines Interessenten dürfen Sie durch Einsicht in den Ausweis prüfen. Einen tschechischen Personalausweis kopieren oder seine Daten verarbeiten dürfen Sie nach § 39 des tschechischen Gesetzes über Personalausweise aber nur mit Zustimmung des Inhabers. Mit der Mieterprüfung werden Sie Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Praktisch heißt das:
- nur erheben, was Sie für die Auswahl und den Vertragsschluss wirklich brauchen,
- Einkommensnachweise genügt es zu sehen, Sie müssen sie nicht speichern,
- Daten abgelehnter Interessenten nach der Auswahl löschen,
- Unterlagen nicht weiterleiten und nicht in geteilten Ordnern liegen lassen.
Gleichbehandlung im Inserat
Wohnraum, der der Öffentlichkeit angeboten wird, fällt unter das tschechische Antidiskriminierungsgesetz (§ 1 Abs. 1 Buchst. j). Weder Inserat noch Auswahl dürfen Interessenten etwa wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Nationalität oder Geschlecht ausschließen. Auswählen dürfen Sie nach sachlichen Kriterien: Einkommen, Zahlungsverhalten, Zahl der Bewohner im Verhältnis zur Wohnungsgröße, Einzugstermin oder Haustiere.
Nebenkostenabrechnung
Zahlt der Mieter Nebenkostenvorauszahlungen an Sie, müssen Sie einmal jährlich abrechnen. Nach § 7 des tschechischen Gesetzes über Leistungen im Zusammenhang mit der Wohnungsnutzung stellen Sie die Abrechnung spätestens 4 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu, der Ausgleich erfolgt spätestens 4 Monate nach Zustellung. Der Mieter hat 30 Tage, um Belege anzufordern oder Einwände zu erheben (§ 8). Für jeden angefangenen Tag Verzug mit der Abrechnung droht eine gesetzliche Strafe zugunsten des Mieters von bis zu 50 Kč (§ 13).